Die nachstehend beschriebene Verordnung, die im PDF-Format heruntergeladen werden kann, ist an der Rezeption des Campingplatzes ausgehängt und wird bei der Ankunft ausgehändigt. Mit dem Betreten des Campingplatzes wird diese vollständig akzeptiert.
Die Regelung kann jederzeit von der Geschäftsleitung integriert oder geändert werden. Der Inhalt dieser Verordnung regelt den Aufenthalt auf dem Campingplatz. Dadurch sollen die Ruhe und Harmonie der Gäste geschützt und gleichzeitig auch die Einrichtungen des Campingplatzes, die umliegende Natur und die Vorschriften dieses Wirtschaftsbereichs respektiert werden.
Wir zählen auf Ihre Mitarbeit.
Genießen Sie Ihren Aufenthalt.
Die Einhaltung der gemeinsamen Regeln bedeutet, Ihren Urlaub respektvoll vor dem für Sie arbeitende Team und vor denjenigen Urlaubern, die in Ihrer Nähe wohnen, genießen zu können. Man braucht nicht viel dazu zu tun.
Beinhaltet
Möchte der Kunde die Buchung eines Aufenthalts bestätigen, dann muss er die Anzahlung/den Restbetrag innerhalb der festgelegten Fristen gemäß den in der E-Mail zur Verfügbarkeitsbestätigung angegebenen Modalitäten leisten. Die Sicherheit der Transaktion wird durch XPay, das Online-Zahlungssystem von Nexi, gewährleistet. Für Aufenthalte von mehr als 03 Nächten: Die Reservierung gilt als bestätigt, sobald die Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises geleistet wird. Damit die Buchung endgültig wird, muss die Zahlung innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der E-Mail mit Verfügbarkeitsbestätigung erfolgen. Die Buchungsbestätigung muss auf jeden Fall bis 21.00 Uhr am Tag vor der Ankunft erfolgen. Sobald die Zahlung erfolgt ist, erhalten Sie eine E-Mail zur Bestätigung Ihrer Buchung. Der Reisepreis ist für den gesamten gebuchten Zeitraum zu entrichten, auch im Falle von Verschiebung des Ankunftsdatums oder Vorverlegung des Abreisedatums. Die Reservierung ist persönlich und darf vom Kunden nicht auf dritte Personen übertragen werden, egal aus welchem Grund oder Titel. Die Direktion behält sich das Recht vor, als ungeeignet erachtete Fahrzeuge und Zubehör abzulehnen.
Der Kunde kann die Reservierung stornieren, indem er eine schriftliche Mitteilung an die E-Mail-Adresse (disdette@sarathei.it)
Für Infos, Telefonanrufe, Zahlungen und Münzenankauf hat die Rezeption folgende Öffnungszeiten: von 8:30 bis 12:30 Uhr und von 15:30 bis 19:30 Uhr.
Ankünfte erfolgen von 08:30 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 21:30 Uhr. Der Zugang zum Stellplatz erfolgt ab 12:00 Uhr, aber wenn möglich, und auf Anweisung der Direktion, kann dieser schon früher erfolgen. Aus gesetzlichen Registrierungsgründen müssen die Gäste sich bei der Ankunft mit einem gültigen Lichtbildausweis für sich selbst und für jedes Mitglied ihrer Besatzung an der Rezeption melden. Bei der Registrierung wird sowohl ein Pass ausgehändigt, der bei Betreten der Anlage mit dem Fahrzeug vorzuweisen ist, als eine Tafel mit der Identifikationsnummer der Besatzung, die gut sichtbar am Zelt / Wohnwagen / Wohnmobil / Kleinbus anzubringen ist. Diese Gegenstände müssen am Abreisetag bis spätestens 12:00 Uhr zurückgegeben werden.
Bei Aufenthalten von mehr als 3 Nächten muss der Restbetrag 1 Tag vor dem geplanten Abreisedatum während der Öffnungszeiten der Rezeption bezahlt werden.
Der Stellplatz muss spätestens um 12:00 Uhr geräumt sein, wobei nach Möglichkeit und auf Anweisung der Direktion eine Verlängerung dieser Uhrzeit gestattet werden kann.
Das Übernachtungsmittel, das dazugehörige Zubehör, etwaige Ausrüstungen und das Fahrzeug müssen alle innerhalb des Stellplatzes untergebracht werden, wobei ein Mindestabstand von einem Meter zum Umfang des Stellplatzes eingehalten werden muss, um einen freien Durchgang, einen einfachen Zugang zu den Versorgungseinrichtungen und im Notfall einen Evakuierungsweg zu gewährleisten.
Innerhalb des Stellplatzes dürfen keine Materialien und/oder Waren zum Verkauf, zur Vermietung, Werbung oder Förderung von Vereins- und/oder Unternehmenstätigkeiten ausgestellt werden. Im Allgemeinen ist es innerhalb des Campingbereichs nicht erlaubt, Waren, Dienstleistungen und Brands anzubieten, zu fördern und bewerben, wodurch eine andere Nutzung des Stellplatzes, als die touristisch-urlaubsbezogene, gemacht würde. Für jeden Stellplatz ist die Verwendung von maximal 2 (zwei) Fahnen erlaubt, die mit Erkennungszeichen von Vereinen oder Firmen verziert werden können.
Es ist nicht erlaubt, Fahrzeuge auf anderen Stellplätzen zu parken, auch wenn diese frei sind. Es ist verboten, den Stellplatz ohne die Erlaubnis der Direktion zu wechseln.
Ein eventuell zusätzliches Fahrzeug oder Zelt muss beim Check-in gemeldet werden, und das wird nur dann zugelassen, wenn der notwendige Platz innerhalb des Stellplatzes unter Einhaltung der von der Platzordnung vorgesehenen Grenzabstände vorhanden ist, und nicht in die Fahrbahn eindringt.
Haustiere sind nach vorhergehender Genehmigung seitens der Campingdirektion erlaubt. Hunde müssen immer an der Leine und, wenn aggressiv, mit Maulkorb geführt werden, sie dürfen nie unbeaufsichtigt gelassen werden, sondern immer unter Aufsicht der jeweiligen Besitzer sein, um andere Gäste nicht zu stören. Es wird durchaus empfohlen, die Vierbeiner für ihre Bedürfnisse nach draußen zu führen, und es liegt in der Verantwortung des Besitzers, ihre Exkremente aufzusammeln.
Je nach Saison und Reservierungsstand könnte der Campingplatz keine Reservierungsanfragen mit mehr als zwei Hunden pro Besatzung annehmen.
Die Stromversorgung der Stellplätze beträgt mindestens 5 A und wird auf der Grundlage des Verbrauchs von Geräten mit geringer Stromleistung berechnet: Geräte mit Heizwiderständen wie Öfen, Herde, Warmwasserbereiter usw. sind daher nicht zugelassen. Der Anschluss an das Stromnetz muss den Sicherheitsstandards der geltenden Vorschriften entsprechen und mit industriellen EWG-Steckdosen/Stecker ausgestattet sein; Anschlüsse bestehend aus mehreren Verlängerungskabeln sind nicht erlaubt, es sei denn, sie sind mit wasserdichten Steckdosen ausgestattet; die Kabeln müssen auf dem Boden verlegt werden, ohne die Hauptstraßen zu überqueren. Das Campingpersonal ist dazu berechtigt, jedes Kabel, das dieser Beschreibung nicht entspricht, sofort zu entfernen.
Die Geschäftsleitung lehnt im Falle von Stromausfall jede Verantwortung ab.
Sie schalten sich durch Einwerfen einer Münze in die sich in jeder Dusche befindenden Zeitschaltuhren ein. Die Münzen können unter Angabe der Identifikationsnummer der Besatzung an der Rezeption gekauft werden und sind ausschließlich für Campinggäste bestimmt.
Sie funktionieren mit Geldmünzen (Euro).
Die getrennte Müllsammlung ist eine gute Gewohnheit, die man auch im Urlaub beibehalten sollte, und in unserer Gemeinde ist diese Pflicht. Innerhalb des Campingplatzes gibt es eine Öko-Insel, wo die korrekte Müllentsorgung und -Trennung obligatorisch ist.
Erlaubt von 08:00 bis 13:00 und von 15:00 bis 23:00 Uhr; außerhalb dieser Uhrzeiten ist die Durchfahrt nur in Notfällen erlaubt. Wer während der Schließzeiten über sein Fahrzeug verfügen möchte, muss es unumgänglich außerhalb des Campingplatzes parken und durch das Fußgängertor zutreten. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit innerhalb des Campingplatzes beträgt 5 Km/h.
Die Benutzung jeglicher Transportmittel (Kraftfahrzeuge, Fahrräder, Elektroroller, Skateboards usw.) muss mit äußerster Vorsicht erfolgen, wobei die Geschwindigkeit mit Rücksicht auf die Sicherheit und Ruhe der Gäste mäßig sein muss.
Geschlossen von 23:00 bis 08:00 Uhr mit Ausnahme des Fußgängertors am Campingeingang.
Von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 23:00 bis 08:00 Uhr. Während dieser Uhrzeiten sind sämtliche Verhaltensweisen verboten, die die Campinggäste stören könnten, wie z. B. laute Spiele, Verwendung von Musikgeräten, Montage/Abbau von Übernachtungsmitteln, Abfallentsorgung, Anschaltung von Kraftfahrzeugen.
Von 9:00 bis 11:30 Uhr und von 15:00 bis 18:30 Uhr.
Eventuelle externe Gäste unserer Camper müssen angemeldet, angenommen und an der Rezeption registriert werden. Besuche dürfen nur zwischen 9:00 und 21:00 Uhr stattfinden, und bei Aufenthalt von mehr als einer Stunde ist die Gebühr laut geltender Preisliste zu bezahlen.
Kinder müssen von einem Erwachsenen, der für ihre Sicherheit verantwortlich ist, beaufsichtigt und zu den verschiedenen Gemeinschaftseinrichtungen begleitet werden. Eltern sind für das Verhalten ihrer minderjährigen Kinder verantwortlich und müssen dafür sorgen, dass sie andere Gäste nicht stören.
Die Direktion haftet nicht für Schäden, die durch andere Gäste, oder durch Diebstähle, Vandalismus, Witterungsverhältnisse und Naturkatastrophen, durch umgestürzte Bäume, fallende Zweige oder Baumzapfen, oder durch die unsachgemäße Benutzung von Geräten auf dem Campingplatz verursacht werden. Die Gäste haften gesamtschuldnerisch für alle Schäden, die durch ihr Verhalten an Sachen und/oder Personen direkt oder indirekt verursacht werden.
Hierdurch informieren wir unsere Kunden, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage von Rechtmäßigkeit und Korrektheit, unter vollem Schutz der Rechte des Kunden und insbesondere seiner Vertraulichkeit erfolgt, wie es durch die Europäische Verordnung 2016/679 garantiert wird.
Die Direktion behält sich das Recht vor, mit sofortiger Wirkung diejenigen auszuweisen, die nach ihrem unanfechtbaren Urteil die internen Regeln verstoßen, oder anderweitig die Harmonie und Stimmung der Aufnahmestruktur stören, und somit den harmonischen Ablauf des Gemeinschaftslebens und die Interessen am Campingplatz schädigen. In solch einem Fall muss der Gast den gesamten gebuchten Aufenthalt nach den geltenden Preislisten bezahlen.
Diese Anordnung kann von der Direktion jederzeit ergänzt oder geändert werden. Der Inhalt dieser Campingordnung regelt den Aufenthalt innerhalb der Unterkunftseinrichtung, um die Ruhe und Harmonie der Gäste zu schützen und dabei die Campingstrukturen, sowie die umgebende Natur und die Vorschriften der Campingbranche zu respektieren.